Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein wegweisendes Urteil gefällt: Verfassungswidrige Parteien haben keinen Anspruch auf staatliche Finanzierung oder steuerliche Förderung. Es bestätigt damit die Auffassung der Länder, die ich in der Verhandlung im letzten Juli in Karlsruhe vorgetragen habe. Das Gericht hat mit dem Urteil gegen die NPD ein klares Zeichen gesetzt: Unsere Demokratie ist wehrhaft. Der Staat muss die demokratiezersetzende Wirkung verfassungsfeindlicher Parteien nicht auch noch unterstützen, sondern kann sie von der Parteienfinanzierung ausschließen.
Inhaltsbereich
Aktuelles
23.01.2024 | Statement